Gegen die bloss behauptete Planung einer Tiefgarageneinfahrt spreche der Umstand, dass die Beschwerdeführer im Jahr 2019 eine Fr. 170'000.00 teure Erosionsschutzmauer errichtet hätten, die sie im Falle der Realisierung einer Tiefgarage wieder entfernen müssten. Selbst wenn aber eine Tiefgarage geplant wäre, sei nicht mit einer Tiefgarageneinfahrt am Hydrantenstandort zu rechnen. Eine solche Einfahrt neben dem bestehenden, in die Gemeindestrasse T-Strasse einmündenden öffentlichen Weg wäre der Verkehrssicherheit sicher nicht zuträglich und hinsichtlich der Sichtzonen problematisch.