Die Argumentation mit dem "Angriff von zwei Seiten" sei sehr wohl stichhaltig. Es existierten noch andere Hydranten in der Umgebung, die aber insoweit ungünstig angeordnet seien. Die Einsatzfahrzeuge und die Löschwasserschläuche kämen sich in die Quere. Die von den Beschwerdeführern angeführte Höhendifferenz lasse sich demgegenüber von der Feuerwehr innert gebotener Zeit überwinden. Weil die bestehenden Hydranten Nrn. ggg, fff und iii auf der jeweils anderen Strassenseite positioniert seien, stelle der Hydrant Nr. bbb eine notwendige Ergänzung des bestehenden Abwehrdispositivs dar.