Nrn. ggg und fff mit ca. 121 m Abstände im oberen Bereich der Richtwerte der AGV auf. Die Abstände zwischen dem geplanten Standort Nr. bbb und diesen Standorten seien vergleichbar mit denjenigen zwischen den anderen Hydrantenstandorten in der Umgebung. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung rechne die Gemeinde konservativ, was innerhalb ihres Beurteilungsspielraums liege. Als die C._____ AG am 2. April 2012 eine genügende Löschwasserversorgung bestätigt habe, sei ihr der neue, damals noch auf der Parzelle Nr. ccc (vormals Nr. ddd) geplante Hydrantenstandort bereits bekannt gewesen.