Weiter verfange auch das Argument des "Angriffs von zwei Seiten" nicht, der bereits durch unzählige Hydranten in der Umgebung des Grundstücks der Beschwerdeführer gewährleistet sei. Aufgrund der Erosionsschutzmauer und dem Zaun auf dem Grundstück der Beschwerdeführer müsste ab dem Hydrantenstandort Nr. bbb mit dem schweren Löschwasserschlauch eine Höhendifferenz von über 4 m überwunden werden, was unter Zeitdruck absolut unpraktisch wäre. Dagegen betrage die Distanz zum Hydranten Nr. fff gerade einmal 23 m und der Schlauch könnte ab dort ebenerdig zu ihrer Liegenschaft geführt werden.