sei. Der Gemeinderat habe sich bis zur Entdeckung der Hydrantenplatte im Jahr 2019 durch die Beschwerdeführer im Rahmen der Bauarbeiten für die Errichtung der Erosionsschutzmauer selber nicht mehr daran erinnert. Das Stumpenleitungsproblem werde offensichtlich nur vorgeschoben. Weiter verfange auch das Argument des "Angriffs von zwei Seiten" nicht, der bereits durch unzählige Hydranten in der Umgebung des Grundstücks der Beschwerdeführer gewährleistet sei.