3.2.6. Wie getreu der Gemeinderat Q._____ seine Pflichten nach Ziff. 2.2 der Löschwasserversorgungsrichtlinie befolgt, Hydrantenpläne (für das ganze Gemeindegebiet mit dem Leitungsnetz, den erforderlichen Leistungsangaben und weiteren Angaben betreffend Pumpwerke, Reservoire, Löschwasserbehälter ausserhalb der Bauzone, Netzzusammenschlüsse mit anderen Versorgungen etc.) zu erstellen, nachzuführen und alle fünf Jahre in genügender Anzahl der Feuerwehr und der AGV abzugeben, bleibt für die Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits ohne jede ersichtliche Relevanz. Jedenfalls lässt sich