Wasserreglement vom Gemeinderat nach den Bedürfnissen der Ortsplanung und nach Massgabe des Generellen Wasserversorgungsprojekts (GWP) bezeichnet. Er (der Gemeinderat) lässt auf Kosten der WV entsprechende Projekte ausarbeiten und entscheidet über den Bau der Leitungen, über das Leitungsmaterial sowie die Anordnung der Schieber und Hydranten vorbehältlich der Zustimmung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV).