Weiter werde durch den Hydrantenstandort bei einem Löscheinsatz der "Angriff" auf zwei Seiten möglich. Dies ermögliche die Bildung von entsprechenden Rettungsgassen, was wiederum die Arbeit der Rettungskräfte zum Schutz von Leib und Leben erleichtere. Zwar befinde sich bereits der Hydrant Nr. fff in der Nähe der Parzelle Nr. aaa, jedoch im Gegensatz zum streitigen Hydranten auf der anderen Strassenseite. Müssten von dort Schläuche zum Grundstück der Beschwerdeführer gelegt werden, sei die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge eingeschränkt. Der angeordnete Hydrant biete hingegen die Möglichkeit, Löschmassnahmen zu treffen und gleichzeitig den Zugang für Rettungsfahrzeuge offen zu halten.