Im vorinstanzlichen Beschwerdeverfahren ergänzte bzw. präzisierte der Gemeinderat, der Hydrant befinde sich am Ende einer Stumpenleitung. Ohne den Hydranten sei es nicht möglich bzw. erheblich erschwert, die Leitung, an deren Ende er sich befinde, zu unterhalten und insbesondere zu spülen. Die Spülung sei notwendig, weil die eingeschlossene Luft am Ende der Stumpenleitung das Risiko der Keimbildung und Trinkwasserverschmutzung erhöhe. Durch Lufteinschlüsse entstünden zudem Druckschläge, welche wiederum Leitungsbrüche verursachten. Weiter werde durch den Hydrantenstandort bei einem Löscheinsatz der "Angriff" auf zwei Seiten möglich.