3. Frau und Herr A._____ werden verpflichtet, den Stein auf der Hydrantenplatte vom Hydranten Nr. bbb auf dem Grundstück Nr. aaa innert 20 Tagen ab Rechtskraft dieses Entscheids zu entfernen. Anschliessend wird der Montagetermin des Hydranten-Oberteils den Grundeigentümern angezeigt. -3- 4. Androhung Ersatzvornahme: Wird der Verpflichtung gemäss Ziffer 3 nicht innert der festgelegten Frist nachgekommen, wird die Gemeinde die Entfernung des Steins durch Dritte auf Kosten von Frau und Herr A._____ anordnen.