2. Nach diversen Korrespondenzen und einer Telefonkonferenz am 26. Mai 2020 informierte der Gemeinderat Q._____ A.A._____ und B.A._____ mit Protokollauszug vom 2. Juni 2020 darüber, dass der Hydrant baldmöglichst montiert werden soll. Darauf platzierten die As._____ einen Stein am Standort der Hydrantenplatte. 3. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2020 forderte der Rechtsvertreter des Gemeinderats Q._____ die As._____ auf, den Stein bis 15. November 2020 zu entfernen. 4. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist erliess der Gemeinderat Q._____ nach Vorankündigung im Schreiben seines Rechtsvertreters vom 20. November 2020 am 30. November 2020 die folgende Verfügung: