Urteil des Bundesgerichts 2C_346/2020 vom 7. Oktober 2020, Erw. 3.5.3). Einzig von Relevanz ist, dass ein steuerbarer Reinvermögenszugang stattgefunden hat: Durch die Verminderung der Hypothekarschuld um Fr. 731'100 wurde der Beschwerdeführer in der Höhe desselben Betrages bereichert. Diese Verbesserung der finanziellen Situation bzw. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist im Rahmen der Besteuerung zu berücksichtigen.