Der Forderungsverzicht durch die Bank D._____ sei nur erfolgt, weil der Wert der Liegenschaft objektiv festgestellt gesunken war. Damit habe der Beschwerdeführer gerade kein steuerbares Einkommen erzielt. Aus der Forderung der Bank gegenüber dem Beschwerdeführer sei ein Nonvaleur geworden, soweit diese den Verkehrswert der Liegenschaften überstiegen habe. Solange kein Verkauf erfolgt sei, sei dieser Verlust nicht realisiert worden.