Wenn die Forderung bereits vorher nicht mehr werthaltig gewesen wäre, wäre dies in der Buchhaltung abgebildet. Auf der anderen Seite ist nicht aktenkundig, dass die Bank D._____ bereits vor dem Verkauf der Liegenschaften im Jahr 2017 auf einen Teil ihrer Forderung verzichtet hat. Im Gegenteil geht aus der Zins- und Kapitalbescheinigung hervor, dass die Bank D._____ die Schuld per 31. Dezember 2016 mit Fr. 2'962'800 beziffert hat.