2. Die übrigen Prozessvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist vollumfänglich einzutreten. II. 1. Streitgegenstand bildet die Frage, ob der von der Bank D._____ dem Beschwerdeführer gewährte Forderungsverzicht in Höhe von Fr. 731'100 als steuerbares Einkommen zu qualifizieren ist.