4. A._____ und B._____ wurden mit Verfügung vom 22. Oktober 2020 von der Steuerkommission Q._____ für die Steuerperiode 2017 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von Fr. 860'900 sowie einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von Fr. 576'000 veranlagt. In Abweichung von der Steuerdeklaration wurde unter anderem der Forderungsverzicht der Bank D._____ zugunsten von A._____ in Höhe von Fr. 731'000 als Einkommen aufgerechnet. -3- B. 1. Gegen die Verfügung vom 22. Oktober 2020 erhoben A._____ und B._____ durch ihren Vertreter am 20. November 2020 Einsprache und begehrten die Reduktion des steuerbaren Einkommens um Fr. 731'100.