3. Das MIKA wird angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführende (Vertreter) die Vorinstanz (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Rechtsmittelbelehrung