Sie habe sich vorab beim Migrationsamt informiert und die Auskunft erhalten, dass sich ihre Kinder bis sechs Monate im Ausland aufhalten dürften, ohne dass sie ihre Bewilligungen verlieren würden. Als sie die Ausweise ihrer Kinder auf der Gemeinde habe abgeben müssen, sei ihr dies schon komisch vorgekommen und sie habe ihre diesbezüglichen Zweifel mitgeteilt, sei allerdings überzeugt worden, dass dies seine Richtigkeit habe. Nun habe sich herausgestellt, dass ihre Kinder definitiv abgemeldet worden seien, was sie gar nicht gewollt habe. Weiter führte die Beschwerdeführerin 1 aus, ihre Kinder würden für höchstens sechs Monate im Ausland bleiben und kämen zu ihr in die Schweiz zurück.