Mit Mail vom 1. Februar 2021 wandte sich die Beschwerdeführerin 1 an das MIKA und wies darauf hin, dass sie verwirrt gewesen sei, nachdem sie das Schreiben vom 29. Januar 2021 gelesen habe. Sie habe sich deshalb sofort telefonisch beim MIKA gemeldet, wobei sich herausgestellt habe, dass es bei der Gemeinde wohl zu einem Missverständnis gekommen sei. Ihre Kinder seien nicht so – wie von der Beschwerdeführerin 1 gewollt – abgemeldet worden. Gemäss Information der Schule ihrer Kinder, habe sie diese bei der Gemeinde abmelden müssen, um eine Austrittsbestätigung der Schule zu erhalten.