2.2. Aus den Akten geht folgender rechtserheblicher Sachverhalt hervor: Mit Gesuch vom 18. Januar 2021 beantragte die Beschwerdeführerin 1 die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligungen ihrer Kinder, u.a. für die Beschwerdeführer 2 bis 4 (MI2-act. 58 f.; MI3-act. 46 f.; MI4-act. 27 f.). Am 21. Januar 2021 ging beim MIKA die Meldung der Einwohnerdienste der Wohngemeinde betreffend Wegzug der Kinder der Beschwerdeführerin 1 ein (MI2-act. 60; MI3-act. 48; MI4-act. 29). Das Gesuch der Beschwerdeführerin 1 um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligungen ihrer Kinder wies das MIKA mit Schreiben vom 29. Januar 2021 ab.