, 102 ff.). Mit Eingaben des Rechtsvertreters vom 29. Juni 2023 reichten die Beschwerdeführenden weitere Unterlagen ein (act. 107 ff.). -5- Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entscheiden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: