Am 16. Mai 2023 reichte die Vorinstanz aufforderungsgemäss die Akten ein und beantragte unter Festhaltung an ihren Ausführungen im Einspracheentscheid die Abweisung der Beschwerde (act. 96). Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 bewilligte der Instruktionsrichter das Gesuch der Beschwerdeführenden um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren und setzte ihren Anwalt als unentgeltlichen Rechtsvertreter ein (act. 97 f.). Am 19. und am 23. Juni 2023 liessen die Beschwerdeführenden eine weitere Eingabe ihres Rechtsvertreters sowie weitere Unterlagen zu den Akten reichen (act. 99 ff., 102 ff.).