Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. C. Die Beschwerdeführenden erhoben mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 27. März 2023 beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellten folgende Anträge (act. 21 ff.):