4. E._____ und F._____ werden aus der Schweiz weggewiesen. Sie haben die Schweiz innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieser Verfügung zu verlassen. Danach kann die Wegweisung zwangsweise vollstreckt werden. 5. Es wird eine Staatsgebühr von CHF 600.00 erhoben. B. Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 31. Oktober 2022 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache und verlangten, dass die Kinder der Beschwerdeführerin 1 für den Aufenthalt in der Schweiz wieder zuzulassen seien (MI2- act. 459 ff.; MI3-act. 435 ff.; MI4-act. 482 ff.).