A. Die 1975 geborene Beschwerdeführerin 1, Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, reiste am 13. März 1992 in die Schweiz ein und erhielt im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin 1 [MI1-act.] 1; act. 2.). Seit dem 31. Januar 2022 ist sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung (MI1-act. 29).