2. 2.1. Der Beschwerdeführer beantragt mit Ziffer 1 Satz 1 zudem, der Entscheid über die Abweisung des Gesuches um Bestellung einer anwaltlichen Vertretung sei aufzuheben, zumal die Vorinstanz damit seine Verfahrensrechte -9- verletzt habe. Sein juristisches Wissen sei veraltet, das vorliegende Verfahren schwierig und dessen Ausgang habe weitgehende Auswirkungen auf sein Leben.