Mit E-Mail vom 24. Februar 2023 verwies A. auf die eingereichten Unterlagen und führte aus, er wolle Beschwerde erheben. In der Folge gewährte ihm die Beschwerdestelle SPG am 27. Februar 2023 unter Androhung des Nichteintretens die Möglichkeit, seine Eingabe vom 26. Januar 2023 innert 10 Tagen unterschrieben und im Original per Post einzureichen. -3-