Nur wenn die Besprechungstermine eingehalten und die erforderlichen Unterlagen geliefert werden, wird die materielle Hilfe auf das persönliche Konto ausbezahlt. (…) Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. 3. Ab Januar 2023 weigerte sich A. - aufgrund persönlicher Differenzen - an Gesprächen mit dem für ihn zuständigen Sozialarbeiter teilzunehmen. Mit E-Mail vom 12. Januar 2023 stellte der Sozialarbeiter in Aussicht, dass die materielle Hilfe für den Monat Februar erst ausbezahlt werde, wenn A. den nächsten Termin wahrgenommen habe.