Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Sozialhilfe (Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung) Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 10. März 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. wohnt in der Stadt Q. und bezieht materielle Hilfe. 2. Am 19. August 2021 fasste die Sozialkommission der Stadt Q. folgenden Beschluss: 1. Herr A., geb. XXX, erhält ab dem 01.07.2021 materielle Hilfe von CHF 1’836.00 pro Monat. Davon werden alle Einkommen (Lohn, Renten etc.) abzogen. Das Budget vom 01.07.2021 ist Bestandteil dieser Verfügung.