Hinsichtlich der bisherigen Hofparzelle Nr. ddd bzw. deren Wohnteil wurde ausweislich der Akten von den Beschwerdeführenden nach wie vor weder eine Änderungsschätzung verlangt noch haben die Steuerbehörden von sich aus eine solche ins Auge gefasst. Demzufolge ist davon auszugehen, dass sich mit Bezug auf diese Liegenschaft bislang keine Änderung (bzw. keine behördlich sanktionierte Veränderung) ergeben hat.