Demnach haben die Beschwerdeführenden die Funktion des ursprünglichen Wohnhauses auf der Hofparzelle Nr. ddd (und damit auch dessen dem Betrieb dienende Funktion als Wohnung für den Betriebsleiter und dessen Familie sowie allfällig betrieblich erforderliche Angestellte) verändert. Die Hofparzelle Nr. ddd (bzw. dessen "Wohnteil") dient jedenfalls ab 1. Januar 2015 nicht mehr (oder höchstens noch teilweise, nämlich soweit sie tatsächlich von Angestellten bewohnt wird) als betrieblich erforderliche Wohnstätte. Diese Funktion hat das neu erstellte Wohnhaus auf der Wohnliegenschaft X-Strasse übernommen.