Betriebsleiterwohnung. Damit sei diese Liegenschaft Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebs. Spätestens seit dem 1. Januar 2015 gelte die Wohnliegenschaft X-Strasse als Bestandteil des landwirtschaftlichen Gewerbes und sei daher zum landwirtschaftlichen Ertragswert einzuschätzen.