Auch in der Buchhaltung und im Jahresabschluss 2015 des Landwirtschaftsbetriebs sei das Wohnhaus auf der Wohnliegenschaft X-Strasse unverändert unter "Privates Wohnhaus" zu finden. Ebenfalls unverändert bestehe für den Betrieb (inkl. Hofparzelle Nr. ddd) ein Gesamtpfandrecht, während die Wohnliegenschaft X-Strasse separat mit einer nichtlandwirtschaftlichen Hypothek belehnt worden sei. Nach Angaben der Beschwer- - 13 -