Indessen kommen Konstellationen vor, bei denen sich allein aus der Anwendbarkeit des BGBB nicht auf den Ausschluss der Eigenschaft eines Grundstücks als forst- oder landwirtschaftlich schliessen lässt. Umgekehrt gibt es aber auch Konstellationen, bei denen sich trotz Anwendbarkeit des BGBB auf ein Grundstück die privilegierte - 11 - Besteuerung des bei dessen Veräusserung oder Überführung ins Privatvermögen erzielten Gewinns nicht rechtfertigt (vgl. dazu ausführlich Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2018.454 vom 14. März 2018, Erw. II./2. und die dort angeführten Urteile des Bundesgerichts).