Die bundesgerichtliche Rechtsprechung – insbesondere auch zum Umfang der Steuerbarkeit von Kapitalgewinnen, welche Landwirte bei der Veräusserung oder Überführung von Liegenschaften des Geschäftsvermögens ins Privatvermögen erzielen – betont dabei, dass es für die Bestimmung, ob ein Grundstück als land- oder forstwirtschaftlich zu qualifizieren ist, auf die Wertungskongruenz zwischen den Vorschriften in steuerrechtlichen Erlassen einerseits (StHG und DBG) und den landwirtschafts- und bodenrechtlichen Erlassen (BGBB, Bundesgesetz über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 [LwG; SR 910.1], Bundesgesetz über die Raumplanung vom C. Juni 1979 [RPG; SR 700]) ankommt.