3.2 3.2.1 Die Zielsetzung der dargelegten gesetzlichen Regelung sieht das Verwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung darin, dass tatsächlich landwirtschaftlich genutztes Land mittels eines niedrigen Steuerwerts im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung "billig" gehalten werden soll, und zwar nicht nur für den Selbstbewirtschafter, sondern auch für den Fall einer Verpachtung: Der niedrige Steuerwert ermöglicht die Ansetzung eines niedrigen Pachtzinses, was wiederum die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein Grundstück auch weiterhin für die Urproduktion verwendet wird (Urteile des Verwaltungsgerichts WBE.2009.109 vom 24. Februar 2010, Erw.