Darüber könne nicht im Verfahren betreffend Grundstückschätzung befunden werden, da für die Sektion Grundstückschätzung die Vorgaben der Steuerkommission, wonach es sich um Privatvermögen handle, verbindlich seien. Andere Anträge, welche zu einer Einzelschätzung führen könnten, könnten den beiden Schreiben nicht entnommen werden. -7-