Spätestens seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2019.166 vom 12. September 2019 hätten die Beschwerdeführenden von dieser Voraussetzung gewusst. Dennoch hätten sie bis zum Urteilsdatum dem Departement Finanzen und Ressourcen, Landwirtschaft Aargau, keinen Antrag auf Feststellung einer Betriebsleiterwohnung gestellt. Trotz Fehlens der erforderlichen Bewilligung beantragten die Beschwerdeführen- -6-