D. 1. Am 11. Januar 2023 erhoben A._____ und B._____ gegen den Rekursentscheid vom 23. November 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: 1. In Aufhebung des Urteils des Spezialverwaltungsgerichtes 3-RV.2021.88 sei festzustellen, dass die Liegenschaft X-Strasse C, Parzelle bbb, Wohnhaus AGVE Nr. ccc als Bestandteil des landw. Gewerbes zu schätzen sei. 2. Es sei eine Gesamtschätzung für den gesamten landw. Betrieb auf dem grünen Formular zu eröffnen. 3. Expertise und Augenschein 4. Evtl. sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.