2. 2.1 Am 2. September 2016 legte das Kantonale Steueramt (KStA), Sektion Grundstückschätzung (GS), für die Wohnliegenschaft X-Strasse den Vermögenssteuerwert ab der Steuerperiode 2013 auf Fr. 393'600.00 fest. Als Schätzungsgrund wurde "Neubau" angegeben, wobei von einer Bauvollendung von 40 % ausgegangen wurde.