A. 1. Die Eheleute A._____ und B._____ haben steuerrechtlichen Wohnsitz in U._____. Der 1966 geborene A._____ führte mit seinem Vater in U._____ einen landwirtschaftlichen Betrieb. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 25. Februar 2004 erwarb er aus dem Eigentum seines Vaters die landwirtschaftlichen Grundstücke, darunter die Hofparzelle Nr. ddd mit einer Fläche 1'970 m2, welche sich in der Bauzone (Kernzone) befindet. Das darauf befindliche Wohnhaus wurde von den Eheleuten A._____ und B._____ bis Ende 2014 selbst bewohnt (nachfolgend: Hofparzelle Nr. ddd).