Streitwertrahmens. Die Schwierigkeit des Falles war höchstens durchschnittlich, der mutmassliche Aufwand der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin und des Gemeinderats Q._____ mit bloss einer Rechtsschrift leicht unterdurchschnittlich. Insgesamt erscheint es sachgerecht, die vollen Parteikosten der Beschwerdegegnerin und des Gemeinderats auf einen Gesamtbetrag von je Fr. 6'000.00 festzusetzen.