Vor 8.30 Uhr ist der Sonnenstand nicht genügend hoch, um von einer Beschattung ausgehen zu können (siehe dazu die Fotos in Beschwerdebeilage 7). Ab 11.30 Uhr werden gemäss Schattendiagramm nur noch der Gartenbereich der Doppeleinfamilienhäuser der Beschwerdeführer 1 und des Beschwerdeführers 5 sowie ein Teil des Gartenbereichs des Doppeleinfamilienhauses der Beschwerdeführer 3 beschattet, wohingegen die Gebäude selber nicht mehr im Schatten liegen. Dass die Sonnenkollektoren der Beschwerdeführer 1 auf dem südöstlichen Dachteil mit der Überbauung der Parzelle Nr. aaa weniger lang besonnt werden würden, war von Anfang an absehbar.