Im Übrigen hat das Bundesgericht im Urteil 1C_539/2011 vom 3. September 2012, Erw. 4.4 und 4.9, bestätigt mit den Urteilen 1C_240/2016 vom 5. Januar 2017, Erw. 5.2, und 1C_233/2016 vom 20. Januar 2017, Erw. 4.2, eine Beschattung an mittleren Wintertagen während über drei Stunden unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses der haushälterischen Bodennutzung als zulässig erachtet.