Diese Schattendiagramme seien allerdings unvollständig, weil sie nur die Beschattung ab 9.30 Uhr berücksichtigten, obwohl die Sonne an diesem Standort an einem mittleren Wintertag schon ab 8.00 Uhr scheine, wie die Aufnahmen der Beschwerdeführer 1 (Beschwerdebeilage 7) zeigten. Aufgrund ihrer Erfahrungen mit den Bauprofilen gingen die Beschwerdeführer davon aus, dass ihre Hauptfassade im Winter vollständig vom Sonnenlicht abgedeckt würde. Das würde weitgehend auch für die Solarpanels auf dem Hausdach der Beschwerdeführer 1 gelten.