Der Lichtentzug sei vor allem im Winterhalbjahr enorm. Aus den von der Bauherrschaft vorgelegten Schattendiagrammen (Beschwerdebeilage 6) ergebe sich, dass die Liegenschaften der Beschwerdeführer an einem mittleren Wintertag drei Stunden lang vollständig beschattet würden. Diese Schattendiagramme seien allerdings unvollständig, weil sie nur die Beschattung ab 9.30 Uhr berücksichtigten, obwohl die Sonne an diesem Standort an einem mittleren Wintertag schon ab 8.00 Uhr scheine, wie die Aufnahmen der Beschwerdeführer 1 (Beschwerdebeilage 7) zeigten.