Bei diesen handle es sich um berechnete (und toxikologisch gewichtete) Summenwerte aus mehreren Messungen der Dio- xin- und Furan-Einzelsubstanzen. Wenn eine Einzelsubstanz nicht gemessen werden könne, d.h. der Gehalt dieser Substanz unter der technisch möglichen Bestimmungsgrenze (BG) liege, dann addiere man für diese Substanz entweder null, den halben Wert oder den vollen Wert der BG zum Summenwert, um die technische Limitation im Summenwert zu berücksichtigen. Die massgeblichen I-TE (NATO CCMS)-Werte lägen hier unter dem in Anhang 2 Ziff. 1 VBBo vorgesehenen Richtwert von 5 ng I-TEQ/kg, weshalb bezüglich der Belastung mit Dioxinen und Furanen keinerlei Handlungsbedarf bestehe.