b BauG vor, die unter billiger Abwägung der beteiligten privaten Interessen eine Ausnahme von der Wahrung des grossen Grenzabstandes gegenüber den nordwestlichen Nachbarparzellen Nrn. ccc und ddd–eee gestatten würden. 3. 3.1. Im und neben dem Annexbau sind vier Autoabstellplätze geplant, bei denen umstritten ist, ob genügend Manövrierraum zur Verfügung steht, um mit - 17 -