Der Annexbau selbst ist um über 1 m von der Südostfassade des Treppenhauses zurückversetzt und hält demnach den maximalen Brandschutzabstand zum bewilligten Einfamilienhaus von 6 m ein. Somit ist darauf abzustellen, dass der (reduzierte) Gebäudeabstand zwischen dem Annexbau (oder auch dem Treppenhaus) und dem bewilligten Einfamilienhaus den feuerpolizeilichen Anforderungen genügt und in dieser Hinsicht unproblematisch ist.