_, S. 7 [= Vorakten, act. 007] unten, und den Plan Grundriss 1. Obergeschoss vom 16. Oktober 2020 im Vergleich zum revidierten Grundrissplan vom 5. März 2021), die früher leicht abgewinkelt anstatt parallel zur Grenze der Parzelle Nr. bbb verlief, keinen grossen Grenzabstand mehr, den der Annexbau zu einer südöstlich gelegenen Nachbarparzelle einhalten müsste. Parallel zur Südostfassade des Annexbaus befindet sich nunmehr die T-Strasse, gegenüber welcher der längstens respektierte Strassenabstand gemäss § 111 Abs. 1 lit. a BauG von 4 m eingehalten werden muss. Zur südwestlichen Ecke der Parzelle Nr. bbb muss der Annexbau gemäss § 16 BauV i.V.m.